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Todesfälle auf Helgoländer Art - Kurioses und Wahres vor 300 Jahren

Blumen, Notizzettel mit Text
Todesfälle, Kurioses und Wahres vor 300 Jahren

Nicht nur Stürme, Sturmfluten, der Abbau des Witte Kliff und fröhliche Hochzeiten beherrschten unsere Insel vor drei Jahrhunderten. Auch Todesfälle, Kurioses und traurig Wahres trugen sich zu:

 

So berichtet die Chronik 1719 von der einzigen Hinrichtung, die jemals auf Helgoland stattgefunden hat:

 

Zwischen Peter Broders Tochter Marike und Jasper Gorries Ehefrau Emke muss es am 9. Oktober 1719 zu einem heftigen Streit gekommen sein, der tödlich endete. Marike stach Emke mit einer dreizackigen Forke in den Hals, woraufhin diese sofort starb. Marike wurde wegen Mordes angeklagt und zum Tode verurteilt. Scharfrichter Gottfried Hennings aus Glückstadt führte die Enthauptung durch. Die Unglückselige wurde von ihren verbliebenen Freunden in einen Sarg gelegt und auf dem Kirchhof begraben.

 

Kurios erscheint eher das:

 

Anno 1716 war es notwendig geworden, eine Verordnung zum Schutz des Kirchhofs zu erlassen. Diese besagte, dass kein Einwohner Schafe oder anderes Vieh auf die Weide am Kirchhof treiben oder gar Schnepfenstangen zum Fangen der Vögel aufstellen durfte. Auch war es strengstens verboten, Leinen zum Bleichen auszulegen oder auf dem Kirchturm Fische zum Trocknen aufzuhängen.

 

Fische auf dem Kirchturm? Ernsthaft?

 

Gegen einige Frevler wurden in den Jahren 1751 bis 1755 die folgenden Urteile gesprochen:

 

1751 erging ein Urteil gegen einen Übeltäter, der seine Schwiegermutter als Diebin beschimpft hatte und sie obendrein braun und blau gekniffen und gestoßen haben soll. Außerdem habe er die Kinder an den Haaren aus den Betten gezogen sowie Mutter und Kindern gedroht, sie umzubringen. Diese Tat wurde hart bestraft: Drei Tage musste der Beklagte im Tor mit ausgestreckter Hand und einem Schild auf der Brust sitzen. Alle zwei Stunden erhielt er dreißig Schläge. Anschließend wurde er acht Tage lang bei Wasser und Brot festgesetzt. 

 

1752 saß ein Helgoländer drei Tage lang im Vogelbauer bei Wasser und Brot. Er hatte seinem Gegner einen zinnernen Topf auf den Kopf geschlagen.

 

1754 wurden vier junge Leute, die ein Dingstock ausgesandt und die Glocke geläutet hatten, als würckliche Störer der öffentlichen Ruhe bestraft, heißt, sie hatten eine vom Gericht festgelegte Gerichtsschranke missachtet. Damals war es üblich, dass vier Bäume oder Schranken bei Verhandlungen unter freiem Himmel einen Zeugenstand abgrenzten. Für diese Freveltat erging ein recht praktisches Urteil: Sechs Tage lang hatten die Ruhestörer Sand und Steine hinauf zum Falm zu schleppen, um dort den Weg instand zu setzen. Darauf folgten weitere zehn Tage bei Wasser und Brot im ungemütlichen Vogelbauer.

 

1755 fällte das Gericht ein Urteil gegen einen Trinkfreudigen: Ein Beklagter wurde aller beschuldigten ehrenrührigen Reden überführt. Heißt, er hatte die Ehre eines anderen Bürgers beleidigt und falsche Behauptungen aufgestellt. Zur Strafe sperrte man ihn acht Tage lang (wieder bei Wasser und Brot) in der Wache ein. Bei dieser Gelegenheit sollte er sich gleichzeitig den Suff abgewöhnen. Ob das gelungen ist, weiß ich nicht zu sagen.

 

Allen Urteilen ist gemein, dass jeder Verurteilte auch die Gerichtskosten zu tragen hatte, was ebenfalls eine schmerzliche Angelegenheit darstellte.

 

Nun genug der üblen Taten, die es leider auch auf Helgoland gegeben hat. Wenden wir uns beim nächsten Mal zwei Persönlichkeiten von Recht und Ordnung zu, die wahrscheinlich kein Mensch kennt …

 

Stürmische Grüße – Gesa


Quellen:

© »Geschichte und Geschichten der Insel Helgoland«, Otto-Erwin Hornsmann, bearbeitet von Erich-Nummel Krüss, Museum Helgoland

© Wikipedia: Dingstock

Zitate und Eigennamen kursiv


Text ohne KI: © Simone Gütte

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