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Hochzeit auf Helgoländer Art - Kurioses und Wahres vor 300 Jahren

Braut und Bräutigam lesen die Bibel
Braut und Bräutigam lesen in der Bibel

© Foto: Simone Gütte


Es wurde gut und ausgiebig gefeiert im alten Helgoland! Auf jeder Feier, ob anlässlich einer Taufe oder Hochzeit auf Helgoländer Art, becherten die Feierlustigen ordentlich. Oft uferte das aus, sodass anno 1694 eine sogenannte Hochzeitsverordnung erging.

 

Danach hatten sich Braut und Bräutigam rechtzeitig, heißt, während des Gesangs in der Kirche einzufinden. Unter Strafe wurde gestellt, voll besoffen und unter ungestümen Poltern die Kirche zu betreten, schon gar nicht, während die Predigt gehalten wurde. Überhaupt, die Kirche durfte nur fein ehrbar und in guter Ordnung betreten werden. Hielten sich die Gäste – oder Braut oder Bräutigam – nicht daran, hatte der Bräutigam einen Reichsthaler zu berappen.

 

Weiterhin durften nach altem Brauch nur jene zur Hochzeit erscheinen, die durch einen ordentlichen Hochzeitsbitter als Gäste geladen waren. Keine, die sich auf der Hochzeit nur an Bier, Wein oder Branntwein gütlich tun wollten! Das verursachte nämlich den frisch angetrauten Eheleuten unnötige Kosten.

 

Die Hochzeitsbitter luden drei Tage vor der Hochzeit die Gäste der Braut und des Bräutigams sowie deren Eltern ein. Die Namen der Geladenen wurden notiert und beim Eintritt in die Kirche vorgelesen.

 

Dass es hoch herging vor 300 Jahren, bestätigt eine weitere Aussage:

 

Den Helgoländern und Helgoländerinnen wird nachgesagt, dass sie einen recht lockeren Lebenswandel gepflegt haben sollen. Sie benahmen sich natürlicher, freier und ungeziert.

 

Beispielsweise war es auf der Insel üblich, erst zu heiraten, wenn sich Nachwuchs einstellte. Denn die Friesen, also nicht nur die Helgoländer, billigten ihren Töchtern freiere Sitten zu. Solche Vorrechte durften sich Ehefrauen nicht erlauben. Sie hatten im Haushalt und beim Fischfang mit anzupacken. Fleiß und Tüchtigkeit waren die Eigenschaften, die als ehrenhaft galten.

 

Die Frauen trugen in der Regel weit schwingende Röcke, die sie mit einem Gürtel zusammenhielten. Man stelle sich ein buntes Band vor, mit Silber beschlagen und mit Steinen besetzt, das sogenannte Kortelband. Löste man dieses, waren die Röcke weit genug, um darin zu korteln.

 

Was das ist, erklärt sich bestimmt von selbst.

 

Mit Vollendung des 23. Lebensjahres durfte ein Mann als Bräutigam um seine Liebste freien. Nach altem Brauch besuchte er seine Auserwählte an drei Tagen in der Woche, nämlich mittwochs, samstags und sonntags. Als Paar gingen sie zum Tanz, versteckten sich im hohen Korn auf den Klippen oder vergnügten sich in den Sanddünen.

 

An dieser Gewohnheit vermochte auch der Herr Pastor nicht zu rütteln. Lieber zahlten die Pärchen Strafen, als dass sie sich ihr Vergnügen nehmen ließen.

 

Nichts war übrigens schlimmer, als die Braut vor der Hochzeit sitzen zu lassen. War die junge Frau zudem schwanger, ging es umgehend an die Hochzeitsvorbereitungen. Ab sofort wurde dem Bräutigam die Treppe verboten, das hieß, er durfte bis zur Hochzeit nicht mehr zur See fahren. Denn wenn er auf See bleiben (sterben) würde, käme das Kind unehelich zur Welt.

 

Nach der Eheschließung trugen die Ehefrauen weiße Hauben mit großen, weiten Flügen an beiden Seiten. Vor die Stirn banden sie sich ein mit Korallen besetztes Tuch. Die weit verbreitete Kleiderfarbe war ein sattes Rot, dennoch fanden sich auch gedeckte Farben wie grau oder braun in der Alltagskleidung.  

 

Trotz lockerem Lebenswandel standen Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit an oberster Stelle. Anno 1723 erging ein Gerichtsurteil, das davon zeugt:

 

Eine (durch einen Vormund vertretene) Witwe klagte auf Einhaltung eines Eheversprechens. Der Auserwählte, der bereits bei ihrem Vater vorgesprochen hatte, hatte sich plötzlich entschlossen, doch eine andere Herzensdame zu heiraten. Das Gericht entschied, da er seinen Treueschwur auch vor Gott gegeben hatte, dass er an die Klägerin für das nicht erfüllte Eheversprechen eine Schadensersatzleistung von zweihundert Mark Lübsch zu bezahlen hatte sowie obendrein die Gerichtskosten.

 

Nicht jeder konnte mit der groben, vom Wetter gegerbten Art der Insulaner etwas anfangen. Der Ortskommandant, ein Lieutenant Böttcher, der obendrein eine sehr schlechte Meinung über die Helgoländer pflegte, beschrieb den Menschenschlag in etwa so:

 

Die meisten seien ziemlich grob und ungehobelt. Ihre angeborene böse Art, welche auf ihr friesisches Erbe zurückzuführen sei, ließe sich nicht einmal durch ihre Prediger korrigieren. Das wiederum liege daran, weil sie sich den Verstand wegsaufen oder mit ihrem Eigensinn ihren Willen durchsetzen wollen. Entweder finde man die Männer auf See oder in den Krügen, es sei denn, sie liegen in ihren Häusern und schlafen. Immerhin, Arbeit seien sie gewohnt. Einen Großteil ihres Lebens verbrächten sie auf dem Wasser, nicht einmal ihre nasse Kleidung würden sie wechseln.

 

Lassen wir das mal unkommentiert stehen. Im nächsten Kapitel widmen wir uns einigen Urteilen, die auf der Insel gesprochen worden sind.

 

Stürmische Grüße – Gesa

 

Quellen:

© »Geschichte und Geschichten der Insel Helgoland«, Otto-Erwin Hornsmann, bearbeitet von Erich-Nummel Krüss, Museum Helgoland

© »Helgoland in einer 250 Jahre alten Beschreibung« - Johann Friedrich Camerer (M.-G.Schmitz-Verlag/Nordstrand), Museum Helgoland

Zitate und Eigennamen kursiv


Text ohne KI: © Simone Gütte


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